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Rechtsanwalt Ulbrich berät sowohl Unternehmen (bzw. Unternehmer), als auch Privatpersonen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.
Für Schuldner, die Restschuldbefreiung erlangen wollen, ist zunächst wichtig, welche Verfahrensart sie hierfür wählen müssen:
Verbraucher, also Arbeitnehmer, Empfänger von Versorgungsleistungen, Renter und Pensionäre können die Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren erlangen.
Alle anderen, also freiberuflich Tätige, Kleingewerbetreibende und Unternehmer können die Befreiung von ihren Schulden nur in einem sich dem Regelinsolvenzverfahren anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren erlangen.
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